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Branche Hausverwaltung

DGUV V3 Prüfung für Hausverwaltungen in Oberhausen

Hausverwaltungen betreiben in jedem Objekt elektrische Anlagen, für die sie als Betreiber verantwortlich sind: Treppenhausbeleuchtung, Kellerverteilung, Heizungsraum, Waschküche, Klingel- und Türsprechanlage. Diese Gemeinschaftsanlagen werden nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 geprüft. Wir kombinieren die Prüfung auf Wunsch mit der jährlichen Rauchwarnmelder-Wartung in den Wohnungen.

PrüfumfangGemeinschaftsanlagen je Objekt
Richtwert ortsfest4 Jahre, je nach Gefährdungsbeurteilung
KombiterminDGUV V3 plus Rauchwarnmelder in einem Lauf
AbrechnungFestpreis je Objekt nach Begehung

Typische Anlagen in Wohnobjekten

In einem Mehrfamilienhaus gehört alles außerhalb der einzelnen Wohnungen zum Verantwortungsbereich des Eigentümers, vertreten durch die Verwaltung. Typisch sind:

Anlage oder GerätArtPrüfrhythmus (Richtwert)
Treppenhausbeleuchtung, ZeitschalterOrtsfest4 Jahre
Hausanschluss und AllgemeinstromverteilungOrtsfest4 Jahre
Kellerbeleuchtung und KellersteckdosenOrtsfest4 Jahre
Heizungsraum: Pumpen, Regelung, SteckdosenOrtsfest4 Jahre
Aufzugzuleitung bis zum HauptschalterOrtsfest4 Jahre, Aufzug selbst gesondert
Waschküche: Waschmaschinen, TrocknerOrtsveränderlich6 bis 12 Monate
Klingel-, Türsprech- und TüröffneranlageOrtsfest4 Jahre
Außenbeleuchtung, GaragentorantriebOrtsfest4 Jahre
Fehlerstromschutzschalter (RCD)OrtsfestPrüftaste 6 Monate

Alle Fristen sind Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV. Die konkrete Frist legt die Gefährdungsbeurteilung fest, Feuchträume wie Waschküchen können kürzere Intervalle erfordern. Mehr dazu im Beitrag DGUV V3 Prüffristen.

Besonderheiten für Hausverwaltungen

Verwaltungen betreuen viele Objekte mit unterschiedlichem Baujahr und Zustand. Drei Punkte kommen immer wieder vor:

  • Altanlagen ohne RCD: In Kellern und Waschküchen älterer Häuser fehlen häufig Fehlerstromschutzschalter. Das ist kein automatischer Mangel bei Bestandsschutz, wird aber im Protokoll vermerkt, damit die Eigentümergemeinschaft entscheiden kann.
  • Mieterseitige Geräte in Gemeinschaftsräumen: Waschmaschinen, Kühltruhen oder Werkbänke im Keller gehören dem Mieter, hängen aber an der Gemeinschaftsanlage. Wir dokumentieren sie getrennt.
  • Rauchwarnmelder als Kombitermin: Wenn ohnehin ein Termin im Haus angekündigt wird, prüfen wir die Rauchwarnmelder in den Wohnungen im selben Lauf. Das spart eine zweite Ankündigung und einen zweiten Zutrittstermin. Details auf der Seite Rauchwarnmelder für Hausverwaltungen in Oberhausen.

Ablauf im laufenden Betrieb

Die Prüfung der Gemeinschaftsanlagen findet ohne Beeinträchtigung der Bewohner statt. Kurze Abschaltungen der Treppenhausbeleuchtung oder einzelner Stromkreise werden vorher angekündigt. Für den Kombitermin mit Rauchwarnmeldern erstellen wir einen Aushang mit Datum und Zeitfenster, den Sie im Haus anbringen. Nicht angetroffene Wohnungen werden dokumentiert und in einem Nachtermin abgearbeitet.

Was die Verwaltung vorbereiten sollte

  • Zugang zu Keller, Heizungsraum, Verteilung und Dach, Schlüssel oder Ansprechpartner vor Ort.
  • Vorhandene Protokolle früherer Prüfungen, Stromlaufpläne, sofern vorhanden.
  • Liste der Wohnungen mit Mieternamen für den Rauchwarnmelder-Lauf.
  • Bekannte Auffälligkeiten: flackerndes Licht, auslösende Sicherungen, Geruch im Verteiler.

Dokumentation für Eigentümergemeinschaft und Versicherung

Sie erhalten je Objekt ein Prüfprotokoll nach DIN VDE 0105-100 mit Messwerten je Stromkreis, festgestellten Mängeln und Handlungsempfehlung, dazu je Wohnung das Rauchwarnmelder-Protokoll. Die Unterlagen eignen sich für die Eigentümerversammlung, für Rückfragen des Gebäudeversicherers und als Nachweis der Betreiberpflicht. Welche Angaben ein Protokoll enthalten muss, erklärt der Beitrag DGUV V3 Prüfprotokoll.

So läuft es mit Rittmann Technikservice

Bastian Rittmann prüft selbst, es gibt keinen wechselnden Ansprechpartner. Sie erhalten ein Protokoll je Anlage und je Wohnung, einen Festpreis je Objekt nach Begehung, abgestimmte Termine mit Aushang für die Bewohner und eine Erinnerung vor Ablauf der Prüffrist, Anfahrt in Oberhausen inklusive. Jetzt anfragen.

Häufige Fragen

Muss eine Hausverwaltung die Gemeinschaftsanlagen nach DGUV V3 prüfen lassen?

Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an Unternehmer mit Beschäftigten. Sobald Hausmeister, Reinigungskräfte oder Handwerker im Haus arbeiten, gilt sie für die Gemeinschaftsanlagen. Unabhängig davon ist der Eigentümer als Betreiber für den sicheren Zustand verantwortlich.

Gehört der Aufzug zur DGUV V3 Prüfung?

Nur die elektrische Zuleitung bis zum Hauptschalter. Der Aufzug selbst ist eine überwachungsbedürftige Anlage und wird gesondert durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft.

Kann die Rauchwarnmelder-Wartung im selben Termin erfolgen?

Ja. Wir kündigen einen Termin im Haus an, prüfen die Gemeinschaftsanlagen und gehen anschließend durch die Wohnungen. Das reduziert den Aufwand für die Verwaltung auf eine Ankündigung und eine Rechnung.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Mängel stehen mit Foto und Beschreibung im Protokoll. Kleine Instandsetzungen können direkt erledigt werden, größere Maßnahmen werden als Empfehlung mit Priorität aufgeführt, damit die Verwaltung sie beauftragen kann.

Wie werden mehrere Objekte abgerechnet?

Je Objekt als Festpreis nach Begehung oder Zählung. Bei mehreren Objekten in Oberhausen, Essen, Duisburg, Mülheim und Bottrop planen wir die Termine in einer Route, die Anfahrt in Oberhausen ist inklusive.

Stand: 2026-09-09. Fachliche Angaben nach den genannten Vorschriften und Normen, ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung und Ihre Gefährdungsbeurteilung.