Wann eine Wallbox geprüft werden muss
Im Betrieb ist eine Wallbox ein ortsfestes elektrisches Betriebsmittel. Der Arbeitgeber muss sie nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend durch eine Elektrofachkraft prüfen lassen. Das gilt für Ladepunkte auf dem Firmenparkplatz genauso wie für die Wallbox, an der Mitarbeitende ihren Dienstwagen laden, wenn sie als Arbeitsmittel bereitgestellt oder ihre Nutzung für die Arbeit gestattet ist. Die Prüffrist richtet sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung, Grundlagen und Beispiele im Ratgeber Prüffristen für Wallboxen.
Für ausschließlich privat genutzte, nicht öffentlich zugängliche Wallboxen besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung mit festem Intervall. Erstprüfung und sicherer Betrieb bleiben erforderlich. Eine Prüfung lohnt sich, wenn der Fehlerstromschutzschalter beim Laden auslöst, die Ladung abbricht, das Gehäuse beschädigt ist oder die Gewährleistung bald endet.
Prüfumfang
Besichtigen
- Gehäuse, Ladebuchse oder Ladekabel mit Stecker, Befestigung, Kennzeichnung
- Zuleitung, Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschutzschalter in der Verteilung
- Fehlerstromschutz je Anschlusspunkt mit höchstens 30 mA: RCD Typ B oder Typ A beziehungsweise F zusammen mit einer RDC-DD nach IEC 62955; Einbauort, Gerätekombination und vorgeschaltete Schutzgeräte passend zu Schutzkonzept und Herstellerangaben
- Steuerbox oder Lastmanagement, sofern vorhanden, und vorliegende Unterlagen (Erstprüfung, Netzbetreiber, § 14a EnWG)
Messen
- Durchgängigkeit des Schutzleiters
- Isolationswiderstand der Zuleitung und der Ladeeinrichtung nach Herstellerangabe
- Schleifenimpedanz und Einhaltung der Abschaltbedingung
- Fehlerstromschutz: Auslösestrom, Auslösezeit, Berührungsspannung
- Bei Drehstrom: Drehfeld
Erproben
- Funktionsprüfung mit Prüfadapter: Fahrzeug verbunden, Laden, Fehlerfall im Steuerkreis
- Die Wallbox muss im Fehlerfall abschalten, das Ladesignal muss zum eingestellten Ladestrom passen
Ladekabel und mobile Ladegeräte
Abnehmbare Typ-2-Ladekabel, Notladekabel für die Haushaltssteckdose und mobile Ladegeräte gelten im Betrieb als ortsveränderliche Betriebsmittel. Sie werden entsprechend ihrer Bauart und Herstellerangaben geprüft, einschließlich der kabelspezifischen Steuer- und Schutzfunktionen. Fest angeschlagene Kabel werden mit der Wallbox geprüft. Bei Firmenwagen wird das oft übersehen, weil die Kabel im Kofferraum liegen und bei der Prüfung der Betriebsmittel nicht im Gebäude sind. Bringen Sie die Kabel zum Prüftermin mit, dann ist alles in einem Protokoll.
Ablauf
- Anfrage: Standort, Anzahl und Modelle der Ladepunkte, Anzahl und Art der Ladekabel. Nach Klärung von Zugänglichkeit und Prüfumfang erhalten Sie ein Festpreisangebot.
- Termin: Die Ladepunkte sind während der Prüfung kurz nicht nutzbar. Bei Firmenparkplätzen außerhalb der Hauptladezeiten.
- Prüfung: Besichtigen, Messen und Erproben je Ladepunkt mit Installationstester und Prüfadapter.
- Protokoll: Je Ladepunkt mit Messwerten, Mängeln nach Dringlichkeit und Empfehlung zur nächsten Frist. Prüfplakette am Gerät.
- Erinnerung: Vor Ablauf der nächsten Frist melden wir uns.
Für Betriebe, Hausverwaltungen und Privat
Betriebe mit Fuhrpark
Wallboxen auf dem Gelände, Ladekabel der Firmenwagen und die Wallbox beim Mitarbeiter zu Hause: Was der Arbeitgeber prüfen lassen muss, fasst der Ratgeber Ladeinfrastruktur im Fuhrpark zusammen, mit Checkliste als PDF. Die Prüfung lässt sich mit der DGUV V3 Prüfung der übrigen Geräte kombinieren.
Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
In Tiefgaragen kommen Ladepunkte meist einzeln dazu, oft mit gemeinsamer Zuleitung und Lastmanagement. Wer was prüfen lässt, steht im Ratgeber Wallbox in der Tiefgarage. Der Termin lässt sich mit der Rauchwarnmelder-Wartung verbinden.
Private Wallbox
Löst der Fehlerstromschutzschalter beim Laden aus oder bricht die Ladung ab, grenzt die Messung die Ursache ein: Wallbox, Zuleitung, Schutzschalter oder Fahrzeug. Hintergrund im Ratgeber Wallbox-Absicherung und FI-Schutzschalter.
Was nicht zur Prüfung gehört
Rittmann Technikservice übernimmt keine Neuinstallation, keinen Anschluss und keine Anmeldung beim Netzbetreiber. Installation und Anschluss übernimmt ein entsprechend eingetragener Installationsbetrieb. DC-Schnellladesäulen gehören nicht zum Angebot. Bei der Prüfung halten wir fest, ob Unterlagen und Mitteilung an den Netzbetreiber vorliegen. Mängel werden im Protokoll mit Dringlichkeit beschrieben, damit Sie die Beseitigung gezielt beauftragen können.
Kosten
Der Preis hängt von der Anzahl der Ladepunkte, der Zugänglichkeit der Verteilung und der Anzahl der Ladekabel ab. Mehrere Ladepunkte an einem Standort sind je Ladepunkt günstiger als ein Einzeltermin. Nach Klärung des Prüfumfangs erhalten Sie einen Festpreis. Anfahrt innerhalb von Oberhausen ist enthalten.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Wallbox geprüft werden?
Die Prüffrist richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Für Ladeanlagen ist der Jahresrichtwert für Anlagen besonderer Art zu berücksichtigen, viele Hersteller empfehlen ebenfalls jährlich. Abweichungen müssen fachlich begründet sein. Details im Ratgeber zu Wallbox-Prüffristen.
Ist die Prüfung einer privaten Wallbox Pflicht?
Für ausschließlich privat genutzte, nicht öffentlich zugängliche Wallboxen besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung mit festem Intervall. Erstprüfung und sicherer Betrieb bleiben erforderlich. Eine Prüfung ist sinnvoll nach Auffälligkeiten, etwa wenn der Fehlerstromschutzschalter beim Laden auslöst, nach Unwetter oder Beschädigung und vor dem Ablauf der Gewährleistung.
Was wird bei der Wallbox-Prüfung gemessen?
Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Abschaltbedingung, Fehlerstromschutz mit Auslösestrom und Auslösezeit, bei Drehstrom das Drehfeld. Dazu kommt eine Funktionsprüfung mit Prüfadapter, der ein Fahrzeug simuliert, einschließlich des Abschaltens im Fehlerfall.
Werden auch Ladekabel geprüft?
Ja. Abnehmbare Ladekabel und mobile Ladegeräte gelten im Betrieb als ortsveränderliche Betriebsmittel und werden nach Bauart und Herstellerangaben wiederkehrend geprüft. Das lässt sich mit der Wallbox-Prüfung oder der DGUV V3 Prüfung der übrigen Geräte in einem Termin verbinden.
Melden Sie die Wallbox beim Netzbetreiber an?
Nein, Rittmann Technikservice übernimmt keine Anmeldung. Welche Unterlagen nötig sind, richtet sich nach dem Verfahren des Netzbetreibers. Installation und Anschluss übernimmt ein eingetragener Installationsbetrieb. Bei der Prüfung wird festgehalten, ob die Mitteilung vorliegt.
Prüfen Sie auch DC-Schnellladesäulen?
Nein. Das Angebot umfasst AC-Wallboxen und AC-Ladesäulen mit Typ-2-Anschluss sowie Ladekabel. Hersteller und Modell werden vor dem Termin abgestimmt.
