Welche Faktoren die Kosten bestimmen
Für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 gibt es keine gesetzlich festgelegten Preise. Der Aufwand richtet sich nach dem, was tatsächlich geprüft werden muss. In der Praxis bestimmen sieben Faktoren den Preis:
- Geräteanzahl: Je mehr ortsveränderliche Betriebsmittel, desto niedriger der Preis je Stück, weil Anfahrt und Rüstzeit auf mehr Geräte verteilt werden.
- Gerätemix: Ein Bürogerät mit Kaltgerätestecker ist schneller geprüft als ein Schweißgerät, eine Verlängerungstrommel oder ein Gerät mit Festanschluss.
- Erreichbarkeit: Geräte, die frei zugänglich sind und ausgesteckt werden dürfen, kosten weniger Zeit als Geräte hinter Möbeln, in Produktion oder mit Abstimmungsbedarf beim Abschalten.
- Anlagenumfang: Bei ortsfesten Anlagen zählen die Anzahl der Verteilungen, Stromkreise, RCDs und Steckdosen sowie die Frage, ob die Anlage im laufenden Betrieb geprüft werden kann.
- Anfahrt: Entfernung und Anzahl der Termine. Ein Standort in Oberhausen, Essen oder Duisburg ist günstiger als mehrere Standorte an verschiedenen Tagen.
- Dokumentation: Protokoll je Gerät, Geräteliste, Plaketten und digitale Übergabe sind Arbeitszeit und sollten im Angebot ausgewiesen sein.
- Mängelbeseitigung: Die Prüfung stellt Mängel fest, sie behebt sie nicht. Reparaturen, Austausch oder Nachprüfung sind eine eigene Position.
Abrechnungsmodelle im Vergleich
Prüfdienstleister rechnen im Wesentlichen auf drei Arten ab. Welche sinnvoll ist, hängt vom Prüfumfang ab.
Preis je Gerät, gestaffelt
Das übliche Modell für ortsveränderliche Betriebsmittel. Der Stückpreis sinkt mit der Menge, oft in Stufen (zum Beispiel bis 50, bis 200, über 200 Geräte). Häufig kommt ein Mindestauftragswert oder eine Anfahrtspauschale hinzu.
Pauschale je Anlage
Für ortsfeste Anlagen wird meist nach Verteilungen und Stromkreisen kalkuliert. Nach einer Begehung oder anhand der Anlagendokumentation lässt sich ein Festpreis nennen.
Tagessatz oder Stundensatz
Bei unklarem Bestand, Produktionsumgebungen oder gemischten Aufträgen wird nach Zeit abgerechnet. Für den Auftraggeber ist das weniger planbar, dafür entfällt die Diskussion über nicht gezählte Geräte.
Marktbeobachtung und Beispielrechnung
Marktbeobachtung: Anbieter im Ruhrgebiet nennen öffentlich Einstiegspreise ab etwa 6,50 Euro je Gerät bei größeren Mengen (Quelle: öffentliche Preisangabe eines Wettbewerbers, Stand 09/2026). Solche Einstiegspreise gelten in der Regel für hohe Stückzahlen, einfache Bürogeräte und gute Erreichbarkeit. Rittmann Technikservice nennt auf der Website keine eigenen Preise, weil der Preis erst nach Zählung belastbar ist.
Beispielrechnung mit Annahmen: Ein Bürobetrieb mit 120 ortsveränderlichen Geräten (PC, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen) an einem Standort. Angenommen wird ein Stückpreis von 8 Euro netto bei dieser Menge und eine Anfahrtspauschale von 60 Euro netto. Beide Werte sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine Angebotsdaten.
| Position | Annahme | Betrag netto |
|---|---|---|
| 120 Geräte, Prüfung inkl. Protokoll und Plakette | 8,00 Euro je Gerät | 960,00 Euro |
| Anfahrt Oberhausen | Pauschale | 60,00 Euro |
| Summe | 1.020,00 Euro |
Kommen 6 Geräte mit Mängeln hinzu, entstehen zusätzlich Kosten für Reparatur oder Ersatz und gegebenenfalls eine Nachprüfung. Diese Kosten trägt der Betrieb unabhängig davon, wer prüft.
Was ein günstiges Angebot oft nicht enthält
Ein niedriger Stückpreis sagt wenig aus, wenn das Angebot Leistungen ausklammert, die Sie für eine belastbare Dokumentation brauchen. Prüfen Sie vor Auftrag, ob die folgenden Punkte enthalten sind:
| Position | Warum sie ins Angebot gehört |
|---|---|
| Prüfprotokoll je Gerät mit Messwerten | Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer, siehe Prüfprotokoll |
| Prüfplakette mit nächstem Termin | Sichtbarer Nachweis am Gerät, erleichtert die Fristenkontrolle |
| Geräteliste mit Inventarnummern | Grundlage für die nächste Prüfung und für die Gefährdungsbeurteilung |
| Nachprüfung nach Mängelbeseitigung | Ein repariertes Gerät braucht eine erneute Prüfung vor Wiederinbetriebnahme |
| Kalibrierte Messtechnik | Messwerte ohne kalibriertes Prüfgerät sind angreifbar |
| Anfahrt und Mindestauftragswert | Häufigste versteckte Position |
| Qualifikation des Prüfers | Elektrofachkraft oder befähigte Person, siehe wer darf prüfen |
Warum die Prüfung günstiger ist als der Schadensfall
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen (§ 5). Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt zusätzlich, Art, Umfang und Fristen der Prüfung in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und die Ergebnisse aufzuzeichnen (§ 3 und § 14 BetrSichV). Fehlt der Nachweis, steht der Betrieb im Schadensfall ohne Beleg da, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist.
Konkrete Bußgeld- oder Regresshöhen lassen sich seriös nicht pauschal nennen, weil sie vom Einzelfall abhängen. Klar ist aber: Ein Brand durch ein defektes Betriebsmittel, ein Stromunfall mit Personenschaden oder eine Kürzung der Versicherungsleistung wegen fehlender Prüfnachweise kosten ein Vielfaches dessen, was die regelmäßige Prüfung über Jahre verursacht. Hinzu kommt der Betriebsausfall. Die Prüfung ist deshalb weniger eine Kostenposition als eine Absicherung mit überschaubarem, planbarem Aufwand.
Prüfung in Oberhausen und Umgebung
Rittmann Technikservice prüft ortsveränderliche Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen in Oberhausen, Essen, Duisburg, Mülheim und Bottrop. Bastian Rittmann, Industriemeister Elektrotechnik, prüft selbst und erstellt je Gerät ein Protokoll mit Messwerten. Nach einer Zählung oder Bestandsliste erhalten Sie einen Festpreis ohne versteckte Positionen, und vor Ablauf der nächsten Prüffrist eine Erinnerung. Den Bestand können Sie direkt über die Anfrage übermitteln.
Häufige Fragen
Was kostet eine DGUV V3 Prüfung je Gerät?
Das hängt von Stückzahl, Gerätemix und Erreichbarkeit ab. Anbieter im Ruhrgebiet nennen öffentlich Einstiegspreise ab etwa 6,50 Euro je Gerät bei größeren Mengen, das ist eine Marktbeobachtung und kein Angebot. Ein belastbarer Preis setzt eine Zählung voraus.
Gibt es einen Mindestauftragswert?
Bei vielen Anbietern ja, weil Anfahrt und Rüstzeit auch bei wenigen Geräten anfallen. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich nach Anfahrtspauschale und Mindestauftragswert.
Sind Prüfprotokoll und Plakette im Preis enthalten?
Das sollte so sein, ist aber nicht selbstverständlich. Lassen Sie sich Protokoll je Gerät, Plakette und Geräteliste im Angebot ausweisen.
Wer bezahlt die Reparatur, wenn ein Gerät durchfällt?
Die Prüfung stellt Mängel fest, die Beseitigung ist eine separate Leistung. Ob Sie reparieren, ersetzen oder aussondern, entscheiden Sie. Ein repariertes Gerät muss vor der Wiederinbetriebnahme erneut geprüft werden.
Kann ich die Prüfung günstiger selbst durchführen?
Nur, wenn im Betrieb eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person mit geeigneter Messtechnik vorhanden ist. Ein Lehrgang allein reicht nicht. Für die meisten kleinen Betriebe ist der externe Prüfer wirtschaftlicher als Messgerät, Kalibrierung und Arbeitszeit.
Stand: 2026-09-09. Fachliche Angaben nach den genannten Vorschriften und Normen, ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
